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Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Wichtige Daten für medizinische Forschung nicht zugänglich

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Wichtige Daten für medizinische Forschung nicht zugänglich

13. Januar 2020

Das Schreckgespenst „gläserner Patient“ hemmt den medizinischen Fortschritt in Deutschland. Daran ändert auch das neue Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nur wenig. Das hat Andreas Gerber, Vorsitzender der Geschäftsführung von Janssen Deutschland, in einem Kommentar zum DVG im Magazin Transformation Leader dargelegt.

Die moderne Datenverarbeitung halte viele Chancen für die Forschung und Entwicklung neuer Therapien bereit, so Gerber. Zahlreiche Institutionen könnten die Daten, die im neuen Forschungsdatenzentrum anonymisiert gesammelt werden, nutzen: unter anderen Krankenkassen, Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, Hochschulen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, der Gemeinsame Bundesauschuss und Ärztekammern. Dass das DVG forschende Pharmaunternehmen von der Möglichkeit ausschließe, ebenfalls einen Antrag auf Datennutzung zu stellen, sei ein großer Nachteil für den Pharmastandort Deutschland, aber auch für Ärzte und Patienten hierzulande. Denn medizinischer Fortschritt brauche Daten. Die Pseudonymisierung und Sicherheit der verwendeten Daten seien fraglos Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Forschung. Beides dürfe jedoch nicht als Totschlagargument gegen eine systematische Datenerfassung und -auswertung missbraucht werden, betont Gerber.

Den vollständigen Kommentar lesen Sie hier: https://transformationleader.de/daten-fuer-pharma/