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Janssen Deutschland: Verfassungsbeschwerde gegen GKV-FinStG und ALBVVG

Janssen erhebt Verfassungs­beschwerde gegen GKV-FinStG und ALBVVG

13. November 2023

Das forschende Pharmaunternehmen Janssen (Pharmaceutical Companies of Johnson & Johnson) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fristgerecht Verfassungsbeschwerde sowohl gegen einzelne Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) als auch des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) eingereicht. Damit möchte Janssen den aktuellen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf Millionen von Patient:innen sowie den Pharmastandort Deutschland haben, entgegenwirken. Janssen sieht durch die Regelungen u.a. die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt. 

Janssen befürchtet zudem, dass die Konsequenzen der Gesetzgebung unmittelbar - und mittelfristig sogar noch stärker - spürbar sind, sowohl für Patient:innen als auch für den Standort Deutschland: Medizinische Innovationen in Deutschland werden durch innovationsfeindliche Regelungen der Gesetze behindert und kommen nicht oder nur verspätet da an, wo sie gebraucht werden - in der Versorgung von Patient:innen. Dazu Andreas Gerber, Vorsitzender der Geschäftsführung von Janssen Deutschland: „Die Politik hat die Aufgabe für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, damit Patient:innen bestmöglich und nachhaltig versorgt werden. Wer die Planungssicherheit und den Anreiz für forschende Pharmaunternehmen derart verschlechtert, verschlechtert die Situation für Millionen Patient:innen in Deutschland mit schwerwiegenden, teilweise lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.“ 

Janssen setzt jetzt darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als neutrale Instanz prüft, ob sich die Regelungen innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens halten. Laut Unternehmen hätten sich die bereits jetzt ersichtlichen, negativen Auswirkungen auf die Versorgung von vorneherein verhindern lassen, wären die Pharmaunternehmen vor Verabschiedung der Gesetze grundsätzlich erst einmal angehört und ernstgenommen worden.

Konkret bezieht sich Janssen, das mit seinem breiten Portfolio an Therapien zu einem der drei führenden forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland gehört, in seiner Eingabe auf die folgenden Punkte in den beiden Gesetzen: Erhöhter Herstellerabschlag, Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche Preisleitplanken bei Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen, pauschaler Kombi-Abschlag von 20%. Betroffen sind davon gleich mehrere Medikamente des Unternehmens.

Die Folgen sind laut Janssen teilweise absurd, zum Beispiel sorgen die neu vorgesehenen Preisleitplanken dafür, dass ein Arzneimittel, selbst wenn es nachweislich einen höheren Nutzen für Patient:innen hat, als ein bereits zugelassenes Arzneimittel, nicht mehr kosten darf als die entsprechende Vergleichstherapie. Gleichermaßen nützliche Arzneimittel müssen mindestens 10% günstiger sein. „Allein diese Regelungen konterkarieren das Motto des Koalitionsvertrags „Mehr Fortschritt wagen“ in eklatanter und ironischer Weise. Innovationen sind zweifelsohne willkommen, dürfen aber nichts kosten“ sei nicht der richtige Ansatz, um die bestmögliche Versorgung von schwerkranken Menschen sicherzustellen, so Andreas Gerber. Gerber befürchtet in Folge auch eine enorme Schwächung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland, wenn man es einer soliden Wachstumsindustrie wie den forschenden Pharmaunternehmen mit politisch innovationsabgewandten Rahmenbedingungen derart schwer mache; und dies in ohnehin geopolitisch und ökonomisch gerade schwierigen Zeiten.

EM-144918