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Janssen ist Partner des Handelsblatt-Events „Health – the digital future“

Janssen ist Partner des Handelsblatt-Events
„Health – the digital future“
Andreas Gerber diskutiert als Panel-Teilnehmer die digitale Transformation der Versorgung

17. November 2020

„Window of Opportunity: Wie gelingt der Innovationsdurchbruch des deutschen Gesundheitssystems?" Darüber diskutierten Andreas Gerber, Vorsitzender der Geschäftsführung von Janssen Deutschland, Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse und Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium der Gesundheit bei der digitalen Handelsblatt-Veranstaltung „Health – the digital future“ in der vergangenen Woche.

In der von Handelsblatt-Redakteur Jürgen Klöckner moderierten Debatte hob Andreas Gerber die Bedeutung des gleichberechtigten Zugangs privater Forschungseinrichtungen zu validierten Gesundheitsdaten hervor: Dieser sei eine entscheidende Voraussetzung für die Erforschung und Entwicklung innovativer Therapien. Ein Kriterium dafür, wer die vorliegenden Daten nutzen könne, müsse der gesellschaftliche Nutzen sein, der dadurch geschaffen werde. Hier verwies Gerber auf die Innovationsleistung forschender Unternehmen: etwa 75 Prozent aller Forschungsvorhaben werden durch die Industrie getragen oder von ihr finanziert. 2019 haben die in Deutschland ansässigen Unternehmen 25 neue Medikamente auf den Markt gebracht, darunter zehn zur Behandlung von Krebs. Als aktuelles Beispiel für den gesellschaftlichen Nutzen der Forschungsleistung forschender Unternehmen nannte Gerber die aktuelle Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs gegen COVID-19 in einem nie dagewesenen Tempo: Ohne den Zugang forschender Unternehmen zu validierten, anonymisierten und pseudonymisierten Versorgungsdaten sei eine derart beschleunigte Entwicklung, nicht denkbar. Die Innovationskraft der forschenden Unternehmen komme unmittelbar der Gesellschaft zu Gute, so Gerber. Warum das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) Unternehmen vom Zugang zu den vorliegenden Daten faktisch ausschließe, sei deshalb nicht nachvollziehbar – zumal das Gesetz selbst keine Begründung liefere. Gleiches gelte für das Patientendaten-Schutz-Gesetz. Dieses sieht eine freiwillige Datenspende vor, schließt forschende Unternehmen vom Zugang zu diesen Datenspenden jedoch aus.

Anlässlich der Veranstaltung ist der Beitrag „Medizinischer Fortschritt braucht Daten“ von Andreas Gerber im Handelsblatt Journal „Health“ erschienen.